Maske tragen: Eine junge Frau trägt eine hellblaue Mund-Nasen-Maske
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Symbolbild

In ganz Deutschland gilt Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch beim Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen werden noch viele Fehler gemacht. Was Sie beim Umgang mit der Maske beachten sollten.

Um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus weiter einzudämmen, ist es in allen Bundesländern Pflicht, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die genauen Vorgaben und welche Strafen bei Missachtung drohen, finden sich auf den Internetseiten der einzelnen Bundesländer. In Geschäften, Bussen und Bahnen sind FFP2-Masken oder OP-Masken Pflicht. Ein Kunde muss nicht bedient werden, wenn er keine Maske trägt. Wem es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden, kann sich dies vom Arzt bestätigen lassen und die ärztliche Bescheinigung mit sich führen.

Schon vor den Symptomen ansteckend

Die gängigen Stoffmasken bieten zwar dem, der sie trägt, keine Sicherheit vor Ansteckung, aber sie können andere schützen. Denn ob man infiziert ist und das Virus bereits verteilt, kann keiner wissen, da man bei einer Infektion bereits ansteckend ist, bevor die ersten Symptome auftreten.

Dagegen schützen FFP2- und FFP3-Masken sowie die blau-weißen OP-Masken bis zu einem gewissen Grad vor Ansteckung. Dabei halten FFP2-Masken mindestens 94 % der Aerosole ab, FFP3-Masken mindestens 99 %. OP-Masken schützen vor allem vor Tröpfchen, weniger vor Aerosolen.

Das Coronavirus gelangt beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung, sodass eine Mund-Nasen-Bedeckung als Barriere einen Großteil der winzigen Tröpfchen abfängt. Einen hundertprozentigen Schutz bieten die Masken aber nicht. Deshalb ist die wichtigste Vorsichtsmaßnahme, Abstand zu halten, nach wie vor wichtig.

Was ist erlaubt?

Mund-Nasen-Masken mit der richtigen Passform erhalten Sie bei uns in Ihrer Apotheke, zum Beispiel OP-Masken, FFP2-Masken und waschbare Stoffmasken.

FFP2-Masken aus der Apotheke

Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Verlauf angehört, hat seit 15. Dezember 2020 Anspruch auf FFP2-Masken, die bei uns in Ihrer Apotheke erhältlich sind. Bis Ende letzten Jahres konnten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Seit Januar ist dafür ein Berechtigungsschein erforderlich, der von den Krankenkassen verschickt wird. Risikopatienten erhalten zwei Gutscheine für je sechs Masken. Pro Sechser-Pack ist eine Eigenbeteiligung von 2 Euro vorgesehen. Der erste Gutschein kann bis 28. Februar 2021 eingelöst werden, die zweite 6er-Packung Masken ist vom 16. Februar bis 15. April 2021 verfügbar.

Die Maskentypen

Mund-Nasen-Bedeckung: Überbegriff für alle Masken, ob gekauft oder selbst gemacht, sowie Schals und Tücher.

Mund-Nasen-Schutz, Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS): Die Bezeichnung Schutz darf eine Maske nur tragen, wenn sie den Träger selbst vor Infektion schützt, also medizinische FFP2- und FFP3-Masken. Sie haben eine CE-Kennzeichnung und sollten dem Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vorbehalten sein.

FFP2- und FFP3-Masken: Die medizinischen Atemschutzmasken können Erreger aus der Luft filtern und schützen auch den Träger vor Ansteckung. Die Poren sind so klein, dass Viren nur noch schwer hindurchkommen. Hundertprozentigen Schutz gibt es jedoch nicht.

Operations(OP)-Masken: Die Masken aus speziellem Vlies tragen Chirurgen oder Zahnärzte, um Patienten vor Tröpfchen und eventuell enthaltenen Erregern zu schützen. Sie können jedoch nicht den Träger selbst vor Ansteckung schützen.

Staubmasken, FFP1-Masken: Die professionellen Atemschutzmasken schützen Arbeiter vor Staub. Sie können auch manche Erreger aus der Luft filtern, bieten aber keinen sicheren Schutz vor Infektion.

DIY-Masken, Community-Masken: Bezeichnung für selbst gemachte (Do It Yourself) Masken. Sie bieten dem Träger keinen Schutz vor Ansteckung, können aber andere schützen, wenn der Träger infiziert ist.

Maske tragen – Fehler vermeiden

Wichtig ist, die Mund-Nasen-Masken richtig zu verwenden, da sich das Risiko, mit den Viren in Kontakt zu kommen, bei falscher Handhabung eher noch erhöhen kann. Hier die besten Tipps zum Umgang damit und wie Sie Fehler vermeiden:

Im Internet gibt es zahlreiche Anleitungen für alle, die selbst eine Maske nähen oder basteln wollen. Wichtig: Der Stoff sollte aus dicht gewebter Baumwolle und mindesten bei 60° Celsius waschbar sein. Manche Stoffmasken sind doppelt genäht und enthalten eine Lasche, in die zusätzlich als Schutz ein Papiertaschentuch eingelegt werden kann. Eine Nähanleitung gibt es zum Beispiel auf der Seite der Stadt Essen. Wie man ohne Nähen eine Maske basteln kann, zeigt die Arbeiterwohlfahrt Hanau auf ihrer Seite.
Die Behauptung, Staubsaugerbeutel mit Feinstaubfilter wären mit medizinischen Atemschutzmasken vergleichbar, ist nicht belegt. Sie können sogar Lunge und Verdauungsorgane schädigen, da sie oft ein feines antibakteriell wirkendes Pulver enthalten, das beim Aufschneiden der Beutel freigesetzt werden kann.
Waschen Sie sich gründlich die Hände (20 bis 30 Sekunden), bevor Sie die Maske aufsetzen. Sie sollte an den Rändern möglichst eng anliegen und den Bereich von Nase und Mund bis zum Kinn abdecken. Vermeiden Sie es, die Mund-Nasen-Bedeckung beim Tragen anzufassen. Nehmen Sie die Maske ab, indem Sie die beiden Haltegummis oder -schnüre greifen. Berühren Sie dabei weder die Außenseite, da sich hier Erreger befinden könnten, noch die „saubere“ Innenseite. Waschen Sie danach wieder gründlich die Hände. Entsorgen Sie die Maske in einem luftdicht verschlossenen Beutel und – wenn waschbar – waschen Sie diese so bald wie möglich.
Tragen Sie die Maske nicht mehr, wenn sie durch den Atem feucht geworden ist. Je mehr man spricht, umso schneller geht das, spätestens nach 2 Stunden durchgängigem Tragen sollte sie gewechselt werden. Deshalb ist es in der Regel sinnvoll, die Mund-Nasen-Bedeckung zwei- bis dreimal täglich zu wechseln.
Waschen Sie die Alltagsmasken aus Stoff in der Waschmaschine bei mindestens 60° Celsius mit normalem Vollwaschpulver. Auch Handwäsche ist möglich: Dafür die Maske in einen Topf legen, kochendes Wasser darübergeben, die Maske 10 Minuten einweichen und dann kalt auswaschen und trocknen lassen. Außerdem sind die folgenden Methoden geeignet: Bügeln bei hohen Temperaturen oder im Backofen 30 Minuten bei 70° Grad Celsius erhitzen.

Stoffmodelle ohne Metallbügel können auch in der Mikrowelle gereinigt werden: Dafür die Maske mit der Außenseite nach unten auf zwei Gefäße mit je 50 ml lauwarmem Wasser legen. Zwei Minuten bei 750 Watt erhitzen. Der Wasserdampf wirkt desinfizierend.
OP- und FFP-Masken sind grundsätzlich nur für die einmalige Nutzung geeignet und sollten danach im Hausmüll entsorgt werden. Gerade die nicht ganz billigen FFP2-Masken werden dennoch häufig mehrfach getragen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat deshalb ein Projekt gefördert, bei dem untersucht wurde, mit welchen Maßnahmen sich das Infektionsrisiko verringern lässt, wenn FFP2-Masken wiederverwendet werden. Die Ergebnisse und Hinweise für die eigenverantwortliche Wiederverwertung stellt die Fachhochschule Münster auf ihrer Website zur Verfügung.
Liegt die Maske nicht dicht genug an, kann Luft entweichen und die Brille beschlägt. Für Brillenträger sind Masken mit biegbaren Metallbügeln gut geeignet, sodass der obere Teil eng anliegt und die Atemluft nicht an die Brillengläser strömt. Die Brille wird am besten darüber gesetzt. Die Brille beschlägt zudem nicht so schnell, wenn man mit einem feinen Tuch ein klein wenig Flüssigseife ohne Alkohol auf den Gläsern verteilt und nach kurzer Einwirkzeit nicht abspült, sondern trocken poliert.
Auch beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist es nach wie vor wichtig, die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Also zu anderen mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand halten und regelmäßig die Hände gründlich waschen, vor allem vor dem Aufsetzen und nach dem Absetzen der Maske und wenn man nach Hause kommt.

Maske für Kinder?

Die einzelnen Bundesländer regeln, ob Kinder eine Maske tragen müssen. Die meisten sehen eine Maskenpflicht für Kinder ab 6 beziehungsweise 7 Jahren vor. Wichtig ist, dass die Masken passen und eng anliegen. Im Internet finden sich Anleitungen, wie sich normale Modelle anpassen lassen, zum Beispiel das Schnittmuster beim Ausdrucken auf 90 % verkleinern. Eltern sollten ihre Kinder immer wieder daran erinnern, dass sie die Maske nicht berühren dürfen.

Kinder sollten zudem beim Spielen vorsichtig sein, damit sich Gummis oder Schnüre der Maske nicht an Hindernissen verheddern. Dass Kinder unter der Maske keine Luft bekommen oder ohnmächtig werden, ist nicht zu befürchten, da Sauerstoff und CO2 gut durch den Stoff gelangen. Von komplett geschlossenen Bedeckungen wie Staubschutzmasken ist für Kinder abzuraten.

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