Grippeschutzimpfung nicht vergessen
AdobeStock/Yakobchuk Olena
Symbolbild

Wer sich jetzt impfen lassen sollte, welcher Zeitpunkt passt und was sich bei Corona geändert hat.

Mit dem Herbst beginnt wieder die Zeit, in der Grippe und COVID-19 stärker in den Blick rücken. Gerade bei COVID 19 haben sich die STIKO-Empfehlungen geändert: Eine jährliche Auffrischimpfung wird gesunden Erwachsenen seit Juli 2026 grundsätzlich erst ab 75 Jahren empfohlen. Jüngere Menschen benötigen sie nicht allein aufgrund ihres Alters, können jedoch bei bestimmten Grunderkrankungen, in Pflegeeinrichtungen oder bei besonderem beruflichem Risiko weiterhin eine Impfempfehlung haben. Bei Influenza liegt die allgemeine Altersgrenze weiterhin bei 60 Jahren. Auch bei Schwangeren, chronisch Kranken und beim besten Impfzeitpunkt gibt es wichtige Unterschiede.

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen? Ihre Apotheke berät Sie umfassend zur Impfung gegen Influenza und COVID-19. Oder fragen Sie in Ihrer Arztpraxis.

Grippe und COVID-19: Zwei Impfungen, zwei Empfehlungen

Grippe und COVID-19 sind beides Virusinfektionen der Atemwege. Trotzdem sollte man sie bei der Impfplanung nicht über einen Kamm scheren.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Influenza-Impfung weiterhin allen Menschen ab 60 Jahren sowie bestimmten Risikogruppen.

Bei COVID-19 wurde die Empfehlung dagegen im Juli 2026 deutlich verändert: Für gesunde Erwachsene wird eine jährliche Auffrischimpfung nun grundsätzlich erst ab 75 Jahren empfohlen. Gesunde Erwachsene unter 75 Jahren benötigen nach aktueller STIKO-Empfehlung in der Regel keine jährliche COVID-19-Impfung mehr. (Quelle: Robert Koch-Institut)

Dahinter steckt kein Widerspruch. Die STIKO bewertet regelmäßig neu, bei welchen Personengruppen das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs so hoch ist, dass eine saisonale Impfung einen relevanten zusätzlichen Nutzen bietet.

Warum hat sich die Corona-Empfehlung geändert?

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben inzwischen mehr als 95 Prozent der erwachsenen Bevölkerung durch frühere Impfungen und/oder Infektionen eine breite Immunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgebaut. Gleichzeitig sind schwere COVID-19-Verläufe bei gesunden Erwachsenen deutlich seltener geworden. Deshalb entfiel 2026 auch die frühere Empfehlung, bei allen Erwachsenen eine sogenannte Basisimmunität aus mindestens drei Antigenkontakten durch Impfungen oder Infektionen anzustreben. (Quelle: Robert Koch-Institut)

Für Menschen mit erhöhtem Risiko bleibt der Impfschutz dagegen wichtig. Ziel ist vor allem, schwere Verläufe, Krankenhausbehandlungen und Todesfälle zu verhindern.

Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?

Die Grippeschutzimpfung ist vor allem für Menschen sinnvoll, bei denen eine Influenza mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen verbunden ist.

Die STIKO empfiehlt eine jährliche Influenza-Impfung allen Personen ab 60 Jahren. Außerdem gilt die Empfehlung unter anderem für Menschen ab sechs Monaten mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Dazu gehören beispielsweise chronische Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, bestimmte neurologische Erkrankungen sowie angeborene oder erworbene Störungen des Immunsystems. (Quelle: Robert Koch-Institut)

Auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinisches Personal und bestimmte andere Berufsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko gehören zu den empfohlenen Gruppen. Eine Impfung kann außerdem für Menschen sinnvoll und empfohlen sein, die engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben und diese anstecken könnten.

Wer sollte 2026 gegen COVID-19 geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt eine jährliche COVID‑19-Auffrischimpfung im Spätsommer oder Frühherbst für alle Personen ab 75 Jahren. Darüber hinaus wird sie Menschen ab sechs Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen, Bewohnenden von Pflegeeinrichtungen, besonders gefährdeten Personen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie bestimmten medizinischen und pflegerischen Berufsgruppen empfohlen.

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren besteht grundsätzlich keine jährliche COVID‑19-Impfempfehlung allein aufgrund des Alters. Entscheidend ist stets die individuelle Risikosituation. (Quelle: Robert Koch-Institut)

Was gilt bei Schwangerschaft

Grippeimpfung in der Schwangerschaft

Bei Schwangeren ist die Empfehlung besonders eindeutig: Die STIKO empfiehlt die Influenza-Impfung grundsätzlich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Besteht aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes gesundheitliches Risiko, wird sie bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel empfohlen.

Der Grund: Während einer Schwangerschaft können bestimmte körperliche und immunologische Veränderungen das Risiko für schwere Influenza-Verläufe erhöhen. Verwendet werden Totimpfstoffe, die keine Grippe auslösen können. (Quelle: Robert Koch-Institut

COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft

Eine jährliche COVID-19-Auffrischimpfung wird nicht mehr grundsätzlich jeder gesunden Schwangeren empfohlen. Die STIKO empfiehlt sie Schwangeren, wenn aufgrund einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsbedingter Komplikationen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besteht. Beispiele sind Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck. Die Impfung sollte dann möglichst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. (Quelle: Robert Koch-Institut)

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Impfungen?

Früher hieß es oft vereinfacht: „Im Oktober Grippe und Corona impfen.“ Heute ist die Empfehlung differenzierter.

COVID-19: eher Spätsommer oder Frühherbst

Wer zur empfohlenen Personengruppe gehört, sollte die COVID-19-Auffrischung möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erhalten. Eine verpasste Impfung kann im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden.

Zwischen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion beziehungsweise der letzten COVID-19-Impfung und einer erneuten Impfung sollte möglichst ein Abstand von mindestens sechs Monaten liegen.

Eine Besonderheit ist wichtig: Immun­gesunde Personen aus den empfohlenen Risikogruppen können auf die saisonale COVID‑19-Auffrischimpfung verzichten, wenn sie im laufenden Jahr eine nachgewiesene SARS‑CoV‑2-Infektion durchgemacht haben. Bei Immundefizienz, unklarem Infektionsnachweis oder besonderen gesundheitlichen Situationen sollte die Impfentscheidung individuell ärztlich geprüft werden.

Grippe: Oktober bis Mitte Dezember ist meist passend

Bei Influenza liegt das ideale Zeitfenster etwas später. Das RKI empfiehlt die Impfung im Herbst beziehungsweise Winter, typischerweise ab Oktober bis Mitte Dezember.

Nach einer Influenza-Impfung dauert es ungefähr 10 bis 14 Tage, bis sich der Impfschutz vollständig aufgebaut hat. Wer den empfohlenen Zeitraum verpasst hat, muss die Impfung aber nicht automatisch auf das nächste Jahr verschieben. Auch während einer bereits laufenden Grippewelle kann eine Nachholimpfung noch sinnvoll sein.

Wie gut schützt die Grippeimpfung?

Die Wirksamkeit einer Influenza-Impfung lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl angeben. Sie hängt unter anderem davon ab, welche Viren tatsächlich zirkulieren, wie gut die Impfstoffzusammensetzung dazu passt, vom Alter und von der individuellen Immunantwort.

In europäischen und US-amerikanischen Studien aus den Saisons 2010/11 bis 2019/20 lag die Wirksamkeit zur Verhinderung laborbestätigter Influenza-bedingter Arztbesuche je nach Saison zwischen etwa 20 und 60 Prozent. Bei älteren Erwachsenen nennt das RKI für diesen Zeitraum eine mittlere Wirksamkeit von etwa 41 Prozent. Auch wenn damit nicht jede Erkrankung verhindert wird, bleibt die Impfung die wichtigste vorbeugende Maßnahme gegen Influenza und kann insbesondere schwere Krankheitsverläufe verhindern.

Für die Saison 2026/27 stehen in Deutschland trivalente Influenza-Impfstoffe zur Verfügung, die drei Influenza-Komponenten abdecken. (Quelle: PEI)

Impfung ab 60: Welcher Grippeimpfstoff ist der richtige?

Mit zunehmendem Alter reagiert das Immunsystem häufig weniger stark auf Impfungen. Deshalb empfiehlt die STIKO Menschen ab 60 Jahren spezielle Influenza-Impfstoffe.

Zur Auswahl stehen ein Hochdosis-Impfstoff oder ein MF-59-adjuvantierter Impfstoff. Ein Adjuvans ist ein Wirkverstärker, der die Immunantwort auf den Impfstoff verbessern soll. Beide Impfstoffarten werden von der STIKO für Menschen ab 60 Jahren gleichwertig empfohlen.

Der Hochdosis-Impfstoff enthält in der Saison 2026/27 beispielsweise 60 Mikrogramm Hämagglutinin pro Virusstamm statt 15 Mikrogramm bei einem entsprechenden Standardimpfstoff. Hochdosis- und MF-59-adjuvantierte Impfstoffe zeigen bei älteren Menschen gegenüber Standardimpfstoffen eine geringfügig, aber statistisch nachweisbar bessere Wirksamkeit. (Quelle: PEI)

Können Grippe- und Corona-Impfung gleichzeitig erfolgen?

Ja. Wenn für beide Impfungen eine medizinische Indikation besteht, können Influenza- und COVID-19-Impfstoff grundsätzlich am selben Termin verabreicht werden. Die Impfungen werden dabei in unterschiedliche Gliedmaßen gegeben.

Allerdings empfiehlt das RKI inzwischen, die unterschiedliche saisonale Entwicklung zu berücksichtigen: Die COVID-19-Impfung kann bereits im Spätsommer beziehungsweise Frühherbst sinnvoll sein, während die Grippeimpfung normalerweise etwas später folgt.

Wer beide Impfungen gleichzeitig erhält, kann häufiger oder etwas stärkere vorübergehende Impfreaktionen bemerken. Die vorhandenen Daten sprechen laut RKI jedoch dafür, dass Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen bei gleichzeitiger Verabreichung mit denen einer getrennten Anwendung vergleichbar sind.

Welche Impfreaktionen sind normal?

Schmerzen, Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle gehören zu den typischen Reaktionen nach einer Impfung. Auch Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Unwohlsein oder vorübergehendes Fieber können auftreten.

Solche Beschwerden entstehen durch die Aktivierung des Immunsystems und verschwinden normalerweise innerhalb weniger Tage. Sie sind von echten Impfnebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen zu unterscheiden. Schwere Nebenwirkungen sind nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts selten.

Wichtig ist auch: Die üblicherweise bei Erwachsenen eingesetzten Grippe-Totimpfstoffe können keine Influenza auslösen.

Grippe- und Corona-Impfung kurz & knapp

Eine pauschale Empfehlung „Jeder sollte sich im Herbst gegen Grippe und Corona impfen lassen“ entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Entscheidend sind Alter, Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Beruf und die persönliche gesundheitliche Situation.
Bei der Grippe empfiehlt die STIKO die jährliche Impfung grundsätzlich ab 60 Jahren sowie unter anderem für Schwangere, chronisch Kranke und bestimmte beruflich oder privat besonders exponierte Personen. Für Menschen ab 60 Jahren werden ein Hochdosis- oder ein MF-59-adjuvantierter Impfstoff empfohlen.

Bei COVID-19 liegt die allgemeine Altersgrenze für die jährliche Auffrischung inzwischen bei 75 Jahren. Jüngere Menschen benötigen die Impfung vor allem dann, wenn besondere gesundheitliche oder berufliche Risiken bestehen. Eine COVID-19-Infektion im laufenden Jahr kann bei immungesunden Risikopersonen die saisonale Auffrischung zudem in der Regel ersetzen.

Sie haben Fragen zur Impfung? Dann kommen Sie mit Ihrem Impfpass in Ihrer Apotheke vorbei. Dort können Sie Ihren Impfstatus überprüfen lassen, offene Fragen zu Grippe- und Corona-Impfung klären und erfahren, welcher Impfstoff und welcher Zeitpunkt zu Ihrer persönlichen Situation passen.

FAQ: Häufige Fragen zur Grippe- und Corona-Impfung

Kann ich mich trotz Impfung anstecken?

Ja. Weder die Grippe- noch die COVID‑19-Impfung verhindert jede Infektion. Ihr wichtigstes Ziel ist, das Risiko schwerer Krankheitsverläufe, von Krankenhausbehandlungen und Komplikationen zu senken. Bei COVID‑19 ist der Schutz vor einer Ansteckung und Weitergabe des Virus deutlich geringer als der Schutz vor schweren Verläufen.

Kann ich Grippe- und Corona-Impfung am selben Tag bekommen?

Ja. Wenn für beide Impfungen eine Indikation besteht, können sie gleichzeitig verabreicht werden. Die Spritzen werden an unterschiedlichen Gliedmaßen gegeben. Weil die optimalen Zeitpunkte inzwischen etwas auseinanderliegen können, muss eine gemeinsame Impfung aber nicht immer die beste Terminplanung sein.

Was kostet die Grippe- oder Corona-Impfung?

Besteht für gesetzlich Versicherte ein Leistungsanspruch nach der geltenden Schutzimpfungs-Richtlinie, kann die Impfung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Manche Krankenkassen übernehmen darüber hinaus weitere Impfungen freiwillig. Für Privatversicherte hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif ab. Fragen Sie bei Unsicherheit am besten vorher Ihre Krankenkasse.

Wie lange hält der Impfschutz?

Bei der Grippe hält der Schutz für die jeweilige Saison an, da sich die Viren ständig verändern und der Impfstoff jährlich angepasst wird. Bei Corona variiert die Dauer je nach Immunsystem und Virusvarianten, meist liegt sie bei mehreren Monaten. Deshalb empfiehlt die STIKO Auffrischungen für Risikogruppen.

Kann ich mich mit einer leichten Erkältung impfen lassen?

Eine leichte Erkältung ohne Fieber ist üblicherweise kein grundsätzliches Impfhindernis. Bei Fieber ab 38,5 °C oder einer schwereren akuten Erkrankung sollte die Influenza-Impfung dagegen verschoben werden. Im Zweifel empfiehlt sich vor dem Termin eine kurze Rücksprache mit Arzt oder Apotheke.

Brauche ich mit 65 Jahren noch jedes Jahr eine Corona-Impfung?

Nicht allein aufgrund des Alters. Seit Juli 2026 empfiehlt die STIKO die jährliche COVID-19-Auffrischung für gesunde Menschen grundsätzlich erst ab 75 Jahren. Mit 65 Jahren kann sie weiterhin empfohlen sein, wenn bestimmte Grunderkrankungen oder andere Risikofaktoren vorliegen.

Was ist nach der Impfung zu beachten?

Nach einer Impfung können Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf- oder Gliederschmerzen sowie vorübergehend Fieber auftreten. In der Regel klingen diese Beschwerden innerhalb weniger Tage ab. Den Alltag können Sie meist normal fortsetzen. Wenn Sie sich nicht wohlfühlen, gönnen Sie sich Ruhe und verschieben Sie intensive sportliche Belastungen besser. Bei starken, ungewöhnlichen oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst.


Verfasst und geprüft von der APOVENA Fachredaktion in Zusammenarbeit mit der Flora-Apotheke in Gelnhausen . Stand 10/2026. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung in einer Arztpraxis oder Apotheke.

Für eine persönliche Beratung kommen Sie einfach bei uns in der Flora-Apotheke in Gelnhausen vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und helfen Ihnen gerne weiter.

Michael Glock,

Ihr Apotheker
Ihr Apotheker Michael Glock

Aktions-Angebote

EUCERIN Anti-Age Hyaluron-Filler Epigenetic Serum
35% gespart 35% gespart

EUCERIN

Anti-Age Hyaluron-Filler Epigenetic Serum

Hyaluron-Filler Serum reaktiviert Jugendgene, reduziert Falten und feine Linien, spendet intensive Feuchtigkeit und strafft die Gesichtskonturen.

PZN 19169931

statt 54,95 3)

30 ML (1199,67€ pro 1l)

35,99€

Jetzt bestellen
WICK MediNait Erkältungssirup für die Nacht
24% gespart 24% gespart

WICK

MediNait Erkältungssirup für die Nacht 1)

Gegen Beschwerden von Erkältungen und grippalen Infekten in der Nacht.

PZN 2702315

statt 16,99 2)

90 ML (144,33€ pro 1l)

12,99€

Jetzt bestellen
VITAMIN B-KOMPLEX-ratiopharm Kapseln
24% gespart 24% gespart

VITAMIN

B-KOMPLEX-ratiopharm Kapseln

Zur gezielten Vitaminversorgung.

PZN 13352373

statt 43,39 3)

120 ST

32,99€

Jetzt bestellen
THYMIAN MYRTE Balsam für Kinder
25% gespart 25% gespart

THYMIAN

MYRTE Balsam für Kinder

Thymian Myrte Balsam für Kinder und Säuglinge. Balsamisch, krautig.

PZN 2202771

statt 7,95 3)

30 ML (199,67€ pro 1l)

5,99€

Jetzt bestellen
TANTUM VERDE 3 mg Lutschtabl.m.Minzgeschmack
27% gespart 27% gespart

TANTUM

VERDE 3 mg Lutschtabl.m.Minzgeschmack 1)

Zur schnellen symptomatischen lokalen Behandlung von Schmerzen und Reizungen im Mund- und Rachenraum.

PZN 5120370

statt 10,98 2)

20 ST

7,99€

Jetzt bestellen
SILOMAT Hustenstiller Pentoxyverin 1,35 mg/ml Saft
31% gespart 31% gespart

SILOMAT

Hustenstiller Pentoxyverin 1,35 mg/ml Saft 1)

Hustensaft zur schnellen und langanhaltenden Linderung bei Reizhusten. Für die ganze Familie geeignet (Kinder ab 2 Jahre).

PZN 18661400

statt 12,97 2)

100 ML (89,90€ pro 1l)

8,99€

Jetzt bestellen
ROCHE-POSAY Lipikar Baume AP+ Max
25% gespart 25% gespart

ROCHE-POSAY

Lipikar Baume AP+ Max

Reichhaltige Bodylotion für sehr trockene und zu Neurodermitis neigende Haut. Spendet intensive Feuchtigkeit, lindert Juckreiz, stärkt das Mikrobiom und schützt die Hautbarriere.

PZN 19948569

statt 25,90 3)

400 ML (48,73€ pro 1l)

19,49€

Jetzt bestellen
OYONO Nacht Tabletten
23% gespart 23% gespart

OYONO

Nacht Tabletten

3-Phasen-Tablette aus Pflanzenextrakten und Melatonin bei Schlafproblemen.

PZN 16931522

statt 16,95 3)

24 ST

12,99€

Jetzt bestellen
OTRICOMPLEX Erkältungskapseln 500mg/6,1mg/100mg
10% gespart 10% gespart

OTRICOMPLEX

Erkältungskapseln 500mg/6,1mg/100mg 1)

Wirkt schmerzlindernd, fiebersenkend, abschwellend und schleimlösend bei Grippe und Erkältung. Ab 16 Jahren.

PZN 19077815

statt 12,20 2)

2X8 ST

10,99€

Jetzt bestellen
NEUREXAN Tabletten
24% gespart 24% gespart

NEUREXAN

Tabletten 1)

Homöopathisches Arzneimittel gegen nervöse Unruhezustände und Schlafstörungen.

PZN 4115272

statt 28,86 2)

100 ST

21,99€

Jetzt bestellen
NASENSPRAY-ratiopharm Erwachsene kons.frei
33% gespart 33% gespart

NASENSPRAY-ratiopharm

Erwachsene kons.frei 1)

Für Erwachsene und Schulkinder, zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen und allergischem Schnupfen.

PZN 999831

statt 5,97 2)

10 ML (399,00€ pro 1l)

3,99€

Jetzt bestellen
ISLA MED akut Pastillen
18% gespart 18% gespart

ISLA

MED akut Pastillen

Zur Linderung bei typischen Erkältungs- bzw. Halsbeschwerden wie Hustenreiz und Heiserkeit.

PZN 14168921

statt 10,97 3)

20 ST

8,99€

Jetzt bestellen
GRIPPOSTAD Heißgetränk Pulver
20% gespart 20% gespart

GRIPPOSTAD

Heißgetränk Pulver 1)

Zur symptomatischen Behandlung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen bei einer Erkältung.

PZN 4548551

statt 12,48 2)

10 ST

9,99€

Jetzt bestellen
CANEPHRON Uno überzogene Tabletten
25% gespart 25% gespart

CANEPHRON

Uno überzogene Tabletten 1)

Pflanzliches Arzneimittel bei leichten Beschwerden der Harnwege.

PZN 13655004

statt 26,50 2)

30 ST

19,99€

Jetzt bestellen
BRONCHOSTOP Sine Hustensaft
29% gespart 29% gespart

BRONCHOSTOP

Sine Hustensaft 1)

Zur Anwendung beim Husten.

PZN 16620236

statt 16,95 2)

200 ML (59,95€ pro 1l)

11,99€

Jetzt bestellen
BEPANTHEN Wund- und Heilsalbe
25% gespart 25% gespart

BEPANTHEN

Wund- und Heilsalbe 1)

Zur Unterstützung der Heilung bei oberflächlichen leichten Haut- Schleimhautschädigungen.

PZN 1578847

statt 19,99 2)

100 G (149,90€ pro 1kg)

14,99€

Jetzt bestellen
ALGOVIR Effekt Erkältungsspray
23% gespart 23% gespart

ALGOVIR

Effekt Erkältungsspray

Nasenspray zur unterstützenden Behandlung bei Erkältungskrankheiten oder grippalen Infekten.

PZN 12579956

statt 15,49 3)

20 ML (599,50€ pro 1l)

11,99€

Jetzt bestellen

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Logo der Flora-Apotheke

Kontakt

Tel.: 06051/8881150

Fax: 06051/8881149

E-Mail: info@flora-gelnhausen.de

Internet: http://www.flora-gelnhausen.de/

Flora-Apotheke

Weißkirchenweg 11

63571 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 19:00 Uhr

Samstag
08:00 bis 19:00 Uhr

10 %

Ihr exklusiver Rabatt

Einfach diese Abbildung auf Ihrem Smartphone vorzeigen oder hier downloaden und 10 % Rabatt auf einen Artikel ab einem Einkauf ab 10,- € bekommen. Gilt nicht für das verschreibungspflichtige Sortiment.

Aktionsartikel, Doppelrabattierungen und Rezeptzuzahlungen sind leider ausgenommen.

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de